Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB von GrünReich Bau & Dienstleistungen für Bau-, Außenanlagen- und Dienstleistungsaufträge.
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen GrünReich Bau & Dienstleistungen, Inhaber Meriton Berisha, Reiherweg 12, 89231 Neu-Ulm (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Leistungen im Garten- und Landschaftsbau, Außenanlagen, Pflaster-, Erd- und Maschinenarbeiten sowie Dienstleistungen rund um Immobilien. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
2. Angebote und Vertragsschluss
Darstellungen auf der Website sind kein verbindliches Angebot. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung zustande, auch per E-Mail. Grundlage der Leistung ist das jeweilige Angebot mit dem darin beschriebenen Leistungsumfang.
3. Leistungsumfang und Änderungen
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot. Zusätzliche oder geänderte Leistungen, die der Auftraggeber wünscht oder die sich während der Ausführung als notwendig herausstellen (zum Beispiel aufgrund nicht erkennbarer Bodenverhältnisse, Altlasten oder verdeckter Leitungen), werden nach Absprache gesondert vergütet. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vor Ausführung solcher Mehrleistungen.
4. Preise und Zahlung
Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, gegenüber Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Auftragnehmer kann nach § 632a BGB Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen und angelieferte Materialien verlangen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
5. Ausführung, Termine und Witterung
Ausführungstermine werden gemeinsam vereinbart. Verzögerungen durch Witterung (zum Beispiel Frost, Starkregen, Schnee), höhere Gewalt, Lieferengpässe oder vom Auftraggeber zu vertretende Umstände verlängern die Ausführungsfrist angemessen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über absehbare Verzögerungen.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Freie und sichere Zufahrt zur Baustelle sowie ausreichende Lager- und Arbeitsflächen
- Angaben zur Lage von Leitungen (Strom, Wasser, Gas, Telekommunikation, Abwasser) auf dem Grundstück
- Einholung erforderlicher Genehmigungen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart
- Bereitstellung von Strom und Wasser, soweit für die Ausführung erforderlich
- Klärung nachbarrechtlicher Fragen, zum Beispiel bei Grenzbebauung oder Zäunen
7. Abnahme
Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme der Leistungen (§ 640 BGB). Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Bei Pflanzungen ist zu berücksichtigen, dass es sich um lebende Materialien handelt, deren Anwachsen von Pflege und Witterung abhängt.
8. Mängelansprüche
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung mitzuteilen. Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Keine Mängel sind insbesondere natürliche Farb- und Strukturabweichungen bei Natur- und Betonsteinen, Ausblühungen, natürlicher Verschleiß sowie Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder fehlende Pflege. Bei Pflanzen besteht keine Anwachsgarantie, sofern die Pflege nicht beim Auftragnehmer beauftragt ist.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Schäden an nicht angegebenen oder falsch angegebenen Leitungen haftet der Auftragnehmer nur bei Verschulden.
10. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht wesentlicher Bestandteil des Grundstücks geworden sind.
11. Dienstleistungen und Daueraufräge
Für wiederkehrende Leistungen wie Hausmeisterservice, Gartenpflege, Winterdienst oder Unterhaltsreinigung gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Intervalle, Laufzeiten und Kündigungsfristen. Beim Winterdienst schuldet der Auftragnehmer die Räum- und Streuleistungen im vereinbarten Umfang und Zeitfenster; eine vollständige Glättefreiheit zu jedem Zeitpunkt kann witterungsbedingt nicht gewährleistet werden.
12. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular erhält der Verbraucher zusammen mit dem Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
13. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Neu-Ulm. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
